Zu Ihrem neuen Versicherungsschutz gibt es verschiedene Wege. Wir richten uns nach Ihrer Vorliebe, möchten kurz erklären, welche Besonderheiten jeweils gelten. Die Online-Betreuung ist noch relativ neu. Die rechtliche Grundlage wurde erst jüngst wieder verändert. Voraussetzung für einen rechtsgültigen Vertrag ist im Fall des online-Abschlusses die Erstinformation. Jeder VersicherungsVermittler ist verpflichtet, vorab schriftlich über seinen Status zu informieren. Status =
Im Fall 1. VersicherungsMakler gilt die Maxime: Bestmöglicher Versicherungsschutz zum günstigsten Beitrag. Das bedeutet, dass VersicherungsMakler IhrE InteresseN zu vertreten haben. Wenn VersicherungsMakler nicht den bestmöglichen Versicherungsschutz empfehlen, muss dazu im Beratungsprotokoll eine Begründung schriftlich festgehalten werden. Wenn KundInnen auf eine solch begründete Empfehlung verzichten wollen, muss eine entsprechende Erklärung handschriftlich unterzeichnet werden. Haha, es gibt aber noch einen Trick. Denn im Fall einer Online-Betreuung reicht es für eine rechtsgültige Verzichtserklärung, dass einseitig vom Online-VersicherungsMakler der folgende Satz in die Unterlagen geschrieben wird: "Eine Basisberatung wurde nicht gewünscht". Damit fällt der Online-Versicherungs-Makler faktisch auf den Status eines Multi-Verkäufers zurück. Seine Empfehlung ist juristisch gesehen nur noch eine unverbindliche Meinungsäußerung. GesundheitsMaklerGarantieerklärung: Ich nehme meinen Status als VersicherungsMakler ernst. Deshalb übernehme ich die Verantwortung für meine Empfehlung in der Weise, wie es dem Status eines VersicherungsMaklers entspricht. Keine Tricks, keine Verkäufersprüche, sondern Transparenz und eine offene Gesprächsführung. |